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Bestattungsarten: Bestattungskosten: Verstorbenenversorgung:
Die Form der Bestattung richtet sich in erster
Linie nach dem Willen des Verstorbenen.
Liegt keine Willenserklärung vor, so entscheidet
nach dem Gesetz der Ehegatte bzw. der nächste
Angehörige über die Art der Bestattung. Lebens-
partner (ohne amtliche Eheschließung) haben
gesetzlich kein Entscheidungsrecht. Hier ist eine
schriftliche Willenserklärung zu empfehlen.


Erdbestattung:
Die Erdbestattung ist die
traditionelle Bestattungsart
und bedarf in der Regel
keiner besonderen Willens-
erklärung.

Feuerbestattung:
Die Feuerbestattung ist möglich, wenn sie im
Sinne des Verstorbenen ist. Dazu sollte seine
handschriftliche Erklärung vorliegen, die etwa
folgenden Inhalt haben kann:
Hiermit verfüge ich, nach
meinem Ableben eingeäschert
zu werden. 10.07.2004
Peter Jedermann
Fehlt diese Erklärung, so können der Ehepartner
bzw. der nächste Angehörige bestätigen, dass
die Feuerbestattung dem Willen des Verstorben-
en entspricht.
Die Erklärung bzw. Bestätigung wird vom
Bestatter angefordert. Die Urne kann je nach
Friedhof in einem Familiengrab oder einem
besonderen Urnengrab beigesetzt werden. Fast
alle christliche Kirchen erkennen sowohl die
Feuer- als auch die Erdbestattung an.

Seebestattung:
Die Seebestattung einer Urne
ist ebenfalls möglich. Auch in
diesem Fall muss eine hand-
schriftliche Erklärung des
Verstorbenen oder seiner
Angehörigen vorliegen. Eine behördliche
Genehmigung wird durch das Bestattungs-
unternehmen beschafft. Sie kann nur erteilt
werden, wenn eine besondere Beziehung des
Verstorbenen zur See nachzuweisen ist. Die
handschriftliche Willenerklärung des Verstor-
benen kann etwa folgenden Inhalt haben:

Hiermit verfüge ich, nach meinem Ableben
eingeäschert und auf See beigesetzt zu
werden, da ich mich dem Meer sehr verbun-
den fühle. 10.07.2004.
Peter Jedermann

Anonyme Bestattung:
In den letzten Jahren ist eine Zunahme der
anonymen Bestattungen festzustellen.
Anonym bedeutet: Bestattung der Urne auf einer
große Rasenfläche ohne Kennzeichnung des Gra-
bes. Hier wird teilweise aus dem Grund der Sorge
um die Sicherstellung einer späteren Grabpflege,
auf eine gekennzeichnete Grabstätte
verzichtet und die Urne in einem anonymen
Rasenfeld beigesetzt.
Die Trauerbewältigung kann jedoch nach einer
anonymen Bestattung in vielen Fällen wesentlich
schwieriger und problematischer werden, weil die
Grabstätte als Beziehungspunkt fehlt.

Die Weltraumbestattung:
Der Weltraumbestattung geht eine Feuerbe-
stattung voraus. Aufgrund der hohen Transport-
kosten wird nur ein kleiner Teil der Asche mit
einer Rakete in den Weltraum befördert. Die
restliche Asche muss auf herkömmliche Weise
bestattet werden.

Die Luftbestattung
Unter einer Luftbestattung versteht man die
Verstreuung der Asche eines Verstorbenen von
einem Heißluftballon oder Flugzeug aus. Der
Luftbestattung geht also auch immer zwingend
eine Feuerbestattung voraus.
Nach der Kremierung wird die Asche in einer
Zeremonie verstreut. Angehörige können nach
Wunsch daran teilnehmen.
Diese Beisetzungsart ist vor allem in Frankreich
und der Schweiz verbreitet, in Deutschland aber
nicht erlaubt.

Die Diamantbestattung
Auch der Diamantbestattung geht eine Feuerbe-
stattung voraus. Nach der Kremierung werden
die Kohlenstoffanteile durch technische Verfahren
aus der Asche getrennt und dann durch hohen
Druck und hohe Temperaturen zu einem
Diamanten gepresst.
Dieser Vorgang geschieht zum Beispiel in den
Niederlanden, womit auch der deutsche Bestat-
tungszwang umgangen werden kann.
Da nur ein kleiner Anteil der Asche benötigt wird,
muss der Rest auf herkömmliche Weise bestattet
werden.

Über die Kosten
einer Bestattung
herrscht in der
Öffentlichkeit weit-
gehend Ungewiss-
heit. Viele scheuen
sich auch, an diesem Punkt offen zu
fragen. Diese Zurückhaltung ist aller-
dings unnötig.
Sicher kann man nicht pauschal
sagen, was eine Bestattung kostet,
dazu sind die Ansprüche und Vorstel-
lungen viel zu verschieden.
Wir als vertrauenswürdiges Bestat-
tungsunternehmen sind bestrebt
Transparenz zu schaffen und den
unterschiedlichen Wünschen im Rah-
men unseres Dienstleistungsange-
botes und eines vielfältigen und
individuellen Ausstattungssortimen-
tes in allen Preisklassen gerecht zu
werden.
Ein sicherer Weg, sich Klarheit zu
verschaffen, dürfte das Gespräch mit
dem Berater unseres Unternehmens
sein.


Generell lässt sich sagen, dass
auf die Angehörigen folgende
drei Kostengruppen zukommen:


Friedhofgebühren: Kosten für den
Erwerb der Grabstätte oder die Ver-
längerung des Nutzungsrechts eines
bereits bestehenden Grabes, inklu-
sive Öffnen und Schließen der Grab-
stätte. Kosten für die Benutzung der
Friedhofseinrichtungen.

Zahlungen an das Bestattungsun-
ternehmen für die fachlichen Dienst-
leistungen, erstellen und versenden
der Trauerpost und der Danksagun-
gen, Vermittlung von Zeitungsanzei-
gen, für den Sarg und erforderliches
Zubehör sowie den Transport und
die Versorgung des Verstorbenen.

Kosten für Blumen, Träger,
Redner und Trauermusik. Kosten für
die Einäscherung, sonstige Kosten,
die bei Kommunen und Kirchen im
Zusammenhang mit der Bestattung
anfallen
(z. B. Beurkundungsgebühren).


Für uns ist es, unabhängig von
der Preisklasse, für die sich die
Angehörigen entscheiden, selbst-
verständlich, die Familie bei der
Vorbereitung des letzten Weges
gewissenhaft zu beraten und zu
unterstützen.


Die Abrechnung:
Bei der Festlegung des Rahmens für
die Bestattung erstellt unser Berater
den Angehörigen eine vorläufige
Kostenaufstellung. Sie wird später
durch eine endgültige Rechnung und
Abrechnung ergänzt, wenn alle
Dienstleistungen erbracht sind.
Die detaillierte Endabrechnung weist
dann auch genau aus, welche Leis-
tungen das Bestattungsunternehm-
en selbst erbracht hat, und welche
„Fremdleistungen und Gebühren“ für
die Angehörigen vorfinanziert
wurden.


Übrigens:
Auch nach der Abrechnung stehen
wir Ihnen gerne für Fragen zur
Verfügung.
Erste Versorgung am Sterbeort
Überführung zum Aufbahrungsort
Einkleiden, einbetten und hygienische
Versorgung
Aufbahrung
Überführung zum Bestattungsort
Grabarten:
Wahlgrabstätte:
Grabstätte für Einzelpers. oder Familien.
Beisetzung von einem Sarg und bis zu
zwei Urnen je Grabstätte.
Nutzungszeit: Je nach Friedhof 25-30 J.
(Verlängerung möglich)
Ruhezeit: Je nach Friedhof 20-30 J.
Lage: Kann frei gewählt werden
Sie übernehmen
selbst die Grab-
pflege oder beauf-
tragen eine
Friedhofsgärtnerei.


Urnenwahlgrabstätte:
Grabstätte für Einzelpers. oder Familien.
Beisetzung von bis zu vier Urnen.
(Je nach Friedhof)
Nutzungszeit: Je nach Friedhof 25-30 J.
(Verlängerung möglich)
Ruhezeit: Je nach Friedhof 20-30 J.
Lage: Kann frei gewählt werden

Sie übernehmen selbst die Grabpflege oder
beauftragen eine Friedhofsgärtnerei.


Kolumbarium:
Grabstätte für Einzelpers. oder Paare.
Beisetzung von bis zu zwei Urnen.

Nutzungszeit: 25 J.
(Verlängerung möglich)
Ruhezeit: 20 Jahre
Lage: Kann frei gewählt werden



Sarg-Reihengrabstätte:
Grabstätte für Einzelpers. Beisetzung von
einem Sarg. Die Vergabe der Grabstätte
erfolgt nach der Reihe.

Ruhezeit: je nach Friedhof 20 o. 25 J.
(keine Verlängerung möglich)

Sie übernehmen selbst die Grabpflege oder
beauftragen eine Friedhofsgärtnerei.


Urnen-Reihengrabstätte:
Grabstätte für Einzelpers. Beisetzung von
einer Urne. Die Vergabe der Grabstätte
erfolgt nach der Reihe.
Ruhezeit: Je nach Friedhof 20-25 J.
(keine Verlängerung möglich)

Sie übernehmen selbst die Grabpflege
oder beauftragen eine Friedhofsgärtnerei.


Sarg-Rasengrabstätte*:
Grab im Rasenfeld mit Kennzeichnung der
Grabstätte. Wahlweise als Reihen- oder
Wahlgrabstätte.
Ruhezeit: Je nach Friedhof 20-25 J.


Urnen-Rasenreihengrabstätte*:
Grab im Rasenfeld mit Kennzeichnung der
Grabstätte. Wahlweise als Reihen- oder
Wahlgrabstätte.
Ruhezeit: Je nach Friedhof 20-25 J.
(*Auf einigen Friedhöfen)
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