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as starke Interesse und zahlreiche Fragen zu Vorsorgevollmachten, Patientenverfügungen, |
Bestattungsverfügungen und Betreuungsverfügungen haben
uns veranlasst, für Sie vorbereitete Formulare, zum Herunterladen
bereitzustellen.
Für den Fall eigener Handlungsunfähigkeit aufgrund von Krankheit oder
Unfall, kann der/die Betroffene hiermit seine Selbstbestimmung wahren.
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Vorsorgevollmacht: Formular » |
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Patientenverfügung: Formular » |
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Betreuungsverfügung: Formular » |
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Die Vorsorgevollmacht wird wirksam,
wenn eine Person nicht mehr handeln
bzw. ihren Willen nicht mehr äußern
kann. Für diesen Fall wird vorsorglich
eine Vertrauensperson bestimmt, die
dann im Rahmen der Vollmacht die
Angelegenheit stellvertretend regelt.
Eine amtliche Kontrolle findet nicht
statt. Es ist wichtig, die Inhalte der
Vollmacht präzise zu beschreiben.
Im finanziellen Bereich ist eine Rück-
sprache mit den Kreditinstituten an-
zuraten. Falls Entscheidungen über
die Verwendung von Immobilien zu
treffen sind, ist eine notarielle
Beglaubigung unumgänglich. Die Be-
vollmächtigten sollten im Vorfeld in-
formiert werden und einverstanden
sein. Die Vollmacht tritt in Kraft,
wenn die Handlungsfähigkeit von ei-
nem Arzt attestiert wird.
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Eine Patientenverfügung enthält die
Wünsche des Betroffenen in Bezug
auf medizinische Behandlung und
Pflege, die er auf Grund von Krank-
heit oder Unfall nicht mehr äußern
kann.
Die Verfügung verdeutlicht dem be-
handelnden Arzt die Wünsche des
Patienten und unterstützt ihn damit bei seiner Entscheidungsfindung.
Sie ist jedoch rechtlich nicht ver-
pflichtend und kann insbesondere
bei der Notfallversorgung nicht im-
mer Berücksichtigung finden.
Grenzen der Verfügung sind auch
dort, wo der Arzt an gesetzliche
Vorschriften gebunden ist oder ak-
tive Sterbehilfe gefordert wird.
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Liegt keine Vorsorgevollmacht vor oder
reicht diese zur Erledigung der Angelegen-
heiten nicht aus, so wird ggf. durch das
Amtsgericht wegen vorliegender Hand-
lungsunfähigkeit eine Betreuung eingerich-
tet. Zum Betreuer wird vorrangig bestellt,
wer vom Betroffenen vorgeschlagen wird.
In der Regel sind das Familienangehörige.
Kann der Wille des Betroffenen nicht mehr
eindeutig ermittelt werden oder sind Ange-
hörige nicht bekannt oder bereit, bestellt
das Gericht einen professionellen Betreuer,
der die Angelegenheiten im Interesse des
Betroffenen regelt.
Die Betreuungsverfügung bietet sich auch
an, wenn eine Vertrauensperson nicht vor-
handen ist, für den Fall einer Betreuung
aber eine bestimmte Regelung gewünscht
wird. Durch die Betreuungsverfügung neh-
men Sie im Vorfeld Einfluss auf eine gericht-
liche Entscheidung.
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Bestattungsverfügung: Formular » |
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Hinweis: |
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Die Bestattungsverfügung enthält
persönliche Daten, Angaben zur Be-
stattungsart, Grabstelle, Trauerfeier
und Aufbahrung. Sie können Musik-
und Blumenwünsche sowie die Ge-
staltung von Zeitungsanzeigen und
Drucksachen bestimmen. |
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Im Bedarfsfall müssen die Erklärungen leicht zu finden sein.
Alle Verfügungen und Vollmachten sollten von Zeit zu Zeit auf
ihren Inhalt überprüft werden.
Häufig verändern sich im Laufe der Zeit Lebensverhältnisse,
Wertvorstellungen, Einstellungen und Beziehungen zwischen
Menschen, so dass Verfügungen entsprechend verändert werden
müssen.
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