Vielfältige Wege. Persönliche Entscheidung.
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Vielfältige Wege. Persönliche Entscheidung.

Verschiedene Bestattungsarten

Wenn ein geliebter Mensch verstorben ist, steht die Ent­scheidung an, wie und wo man ihn zur letzten Ruhe betten möchte. Wenn der Verstorbene diese Wahl nicht selbst, zum Beispiel im Rahmen der Bestattungsvorsorge, getrof­fen hat, sollten Sie überlegen, was dem Verstorbenen, aber auch Ihren Wünschen und Möglichkeiten am besten ge­recht wird.

Grundsätzlich gibt es zwei Bestattungsarten: Bei der Erdbe­stattung wird der Verstorbene in einem Sarg der Erde übergeben, bei der Feuerbestattung wird er einge­äschert und in einer Urne beigesetzt. Wir beraten Sie ausführlich und besichtigen mit Ihnen die Grabstätten vor Ort.

Letzte Ruhestätten

Wenn Sie den Sarg bzw. die Urne auf einem Friedhof bestatten lassen, schaffen Sie einen bleibenden Ort der Erinnerung. Hier stellen wir Ihnen die wichtigsten Grabstellen kurz vor, weitere Details wie zum Beispiel die Möglichkeiten für die Grabpflege erläutern wir Ihnen gerne persönlich, ebenso wie die Besonderheiten der Ruhestätten außerhalb des Friedhofs.

Auf dem Friedhof

Wahlgrab (Erdbestattung)

Die Lage der Grabstelle (Einzel-, Doppel oder Familiengrab) darf selbst ausgewählt werden, zum Teil ist hier auch eine Beisetzung von Särgen und Urnen im gleichen Grab möglich.
Nutzungszeit je nach Friedhof: 25 bis 30 Jahre (Verlängerung möglich), Ruhezeit 20 bis 30 Jahre

Urnen-Wahlgrab (Feuerbestattung)

In einem frei bestimmbaren Urnen-Wahlgrab finden je nach Friedhof bis zu 4 Urnen Platz.
Nutzungszeit je nach Friedhof: 25 bis 30 Jahre (Verlängerung möglich), Ruhezeit 20 bis 30 Jahre

Kolumbarium (Feuerbestattung)

In einem Kolumbarium können bis zu zwei Urnen beigesetzt werden.
Ruhezeit: 20 Jahre (Verlängerung möglich)

Sarg-Reihengrab (Erdbestattung)

Bei einem Reihengrab kann die Lage nicht gewählt werden, denn die Vergabe erfolgt chronologisch. Es bietet nur Platz für Einzelpersonen.
Ruhezeit je nach Friedhof: 20 bis 25 Jahre (keine Verlängerung möglich)

Urnen-Reihengrab (Feuerbestattung)

In einem Urnen-Reihengrab für Einzelpersonen werden die Urnen in chronologischer Abfolge beigesetzt.
Ruhezeit je nach Friedhof: 20 bis 25 Jahre (keine Verlängerung möglich)

Sarg-Rasengrab (Erdbestattung)

Auf einigen Friedhöfen stehen Wahl- oder Reihengräber für Särge auf einem Rasenfeld zur Verfügung. Die Grabstelle wird mit einer Stele oder einer eingelassenen Grabplatte gekennzeichnet.
Ruhezeit je nach Friedhof: 20 bis 25 Jahre (Verlängerung nur beim Wahlgrab möglich)

Urnen-Rasengrab (Feuerbestattung)

Auch für Urnen gibt es auf einigen Friedhöfen Rasengräber, die mit einer Stele oder einer eingelassenen Grabplatte gekennzeichnet werden und als Wahl- oder Reihengrab möglich sind.
Ruhezeit je nach Friedhof: 20 bis 25 Jahre (Verlängerung nur beim Wahlgrab möglich)

Außerhalb des Friedhofs

Seebestattung (Feuerbestattung)

Die Asche des Verstorbenen wird in einer speziellen Urne mit einer feierlichen Zeremonie der See übergeben. Die Angehörigen bekommen einen Logbuchauszug, in dem die Stelle gekennzeichnet ist, an der die Urne beigesetzt wurde. Für eine Seebestattung ist es in Nordrhein-Westfalen notwendig, die besondere Verbundenheit des Verstorbenen mit dem Meer zu erklären. Eine schriftliche Erklärung kann etwa so aussehen:
Hiermit verfüge ich, nach meinem Ableben eingeäschert und auf See beigesetzt zu werden, da ich mich dem Meer sehr verbunden fühle. Datum, Peter Jedermann

Baumbestattung (Feuerbestattung)

Dabei wird die biologisch abbaubare Urne unter einem Baum beigesetzt. Alle Bäume in diesem naturbelassenen Stück Wald sind registriert, am Baum wird eine kleine Plakette mit einer Kennzeichnung befestigt. Eine Baumbestattung ist auch auf dem Friedhof Varresbeck in Wuppertal möglich.

Diamantbestattung (Feuerbestattung)

Bei dieser außergewöhnlichen Bestattungsart wird die Asche des Verstorbenen in einem aufwändigen technischen Verfahren zu einem Erinnerungsdiamanten gepresst. Hierbei wird nur ein kleiner Teil der Asche benötigt und der Rest in einer Urne beigesetzt.

Luftbestattung (Feuerbestattung)

Die Asche wird von einem Flugzeug oder Heißluftballon aus in den Wind gestreut. In Deutschland ist dies nur in ausgewählten Lufträumen oberhalb der Nord- und Ostsee erlaubt, in Nachbarländern wie Frankreich und der Schweiz auch über Land. Die Angehörigen können an dieser besonderen Bestattungszeremonie teilnehmen.

Weltraumbestattung (Feuerbestattung)

Ein kleiner Teil der Asche wird mit einer Rakete in den Weltraum befördert. Wegen der hohen Transportkosten muss die restliche Asche konventionell bestattet werden.