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Erbrecht

Das Erbrecht regelt die Verteilung Ihres Vermögens im Todesfall, sofern Sie keine spezifischen Regelungen durch ein Testament getroffen haben. Die gesetzliche Erbenreihenfolge sieht vor, dass Erben erster Ordnung, darunter Kinder, Ehepartner und Enkel, priorisiert werden. In einer Zugewinngemeinschaft erbt der Ehepartner mindestens die Hälfte des Vermögens. Die andere Hälfte wird unter den Kindern aufgeteilt. Erben zweiter Ordnung, wie Eltern, Geschwister und deren Kinder, treten in Kraft, wenn es keine direkten Nachkommen gibt. Sind auch keine Erben zweiter Ordnung vorhanden, erben die Großeltern, Onkel, Tanten, Cousins und Cousinen als Erben dritter Ordnung. Weitere Informationen zum Erbrecht finden Sie in dieser Broschüre des Bundesjustizministeriums.

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