Vorsorgevollmacht
Schützen Sie Ihre persönlichen Angelegenheiten und treffen Sie rechtzeitig Vorkehrungen für den Ernstfall durch eine Vorsorgevollmacht. Mit dieser bevollmächtigen Sie eine Vertrauensperson, in Ihrem Namen Entscheidungen zu treffen und Verträge abzuschließen, wenn Sie selbst dazu nicht mehr in der Lage sind. Die notarielle Vorsorgevollmacht ist für bestimmte Geschäfte, wie Grundstücksgeschäfte, erforderlich, während für andere Vermögensangelegenheiten eine schriftliche Vollmacht genügt. Umfassend abgesichert sind Sie, wenn Sie die Vorsorgevollmacht mit einer Patientenverfügung kombinieren, um auch in gesundheitlichen Belangen klare Regelungen zu treffen.
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